Behandlungskosten werden von der privaten Krankenversicherung und von der Beihilfe zu
den jeweils vereinbarten Bedingungen übernommen.
Es gilt die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Für Selbstzahler beträgt das 100,- Euro pro Stunde.
Spezielle Angebote können Sie unter
Aktuelles
nachlesen.
Danke für Ihr Interesse...
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